Regularien An- und Abmeldeverfahren im BSV | |
Stand: 25. Oktober 2018 | |
Allgemeines | |
Wechsel des aktiven Spielrechts ist innerhalb des Badischen
Schachverbandes ab Beendigung der Verbandsrunde (i.d.R. nach der neunten
Runde) möglich. Für die Erteilung eines neuen aktiven Spielrechts bei
einem anderen Verein ist die Abmeldung des alten aktiven Spielrechts bis
zum 30.06. nötig. Dies geschieht durch Ab- oder
Ummeldung auf passiv durch den abgebenden Verein im BSV-Ergebnisdienst.
Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine
offiziellen Mannschaftskämpfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung),
muss er das dem alten Verein gegenüber vor dem
30.06. schriftlich erklären. Der abgebende
Verein hat dann unverzüglich die Ab- bzw. Ummeldung auf passiv im
BSV-Ergebnisdienst durchzuführen. Wenn ein Antrag auf aktives
Spielrecht nach dem 30.06. gestellt wird und der
Spieler noch im Besitz eines anderen aktiven Spielrechts ist, ist
der Spieler selbst verantwortlich, dass die Abmeldung des alten
Spielrechts bis zum 30.06. beim bisherigen Verein
eingegangen ist. Im Zweifel liegt die Beweislast beim wechselnden
Spieler.
Der
abgebende Verein kann den Wechsel des Spielrechts nicht verhindern. Gibt
der abgebende Verein keine Erklärung ab, wird der Spieler als "passives"
Mitglied ohne Spielrecht weiterhin auf dessen Mitgliederliste geführt
(Ummeldung von aktiv nach passiv).
Anmeldungen, die bis zum 30.08. beim Referenten für Mitgliederverwaltung
eingehen, können nach Bestätigung (Internet) in die Verbandsrangliste
aufgenommen werden. Hierfür sind die Vereine verantwortlich. Anmeldungen
nach diesem Termin gelten als Nachmeldungen im Sinne unserer TO und
erhalten ausschließlich Spielrecht auf Bezirksebene. Sofern ein
Verein ausschließlich Mannschaften auf Verbandsebene hat (VL –
Bereichsliga), entscheidet der
Sportdirektor
auf Antrag, ob ein Spielrecht für die
unterste Mannschaft erteilt werden kann.
Es
können nach dem 30.06. nur Spieler angemeldet werden, die eine der
nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Der
Referent für Mitgliederverwaltung erfasst die Nachmeldungen in die
RL-Datenbank und fügt sie ab 01.09. an die bestehende RL an. Ab diesem
Zeitpunkt sind die neu gemeldeten Spieler spielberechtigt.
Alle An- Ab- und Ummeldungen werden auf der
Homepage des BSV veröffentlicht. (Link Mitgliederverwaltung auf
BSV-Homepage).
Innerhalb der Woche (sieben Tage) vor einem
Spieltag sind keine Meldungen zur Rangliste
möglich.
Alle Meldungen (An- und Abmeldungen sowie Änderungen) sind online selbst
zu tätigen. Hierfür ist das entsprechende Modul Mitgliederverwaltung im
BSV-Ergebnisdienst zu nutzen.
Für
aktive Anmeldungen ist außerdem das vorgeschriebenen Formular mit
Datenschutzerklärung auszufüllen,
vom Spieler sowie einen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des
Vereins zu unterschreiben.
Für
jede An- bzw. Ummeldung (Aktiv
à Passiv oder Passiv
à Aktiv) ist eine Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Abmeldegebühr fällt
an, wenn zwischen An- und Abmeldung des gleichen Spielers weniger als 12
Monate liegen. Die Höhe dieser Gebühren sind in der Finanzordnung des BSV
festgelegt.
WICHTIG: Durch Inkrafttreten der DSGV darf und muss ab 05.08.2018 nur das neue Anmeldeformular mit der entsprechenden Datenschutzerklärung verwendet werden.
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