Regularien An- und Abmeldeverfahren im BSV

Stand: 25. Oktober 2018

Allgemeines

Wechsel des aktiven Spielrechts  ist innerhalb des Badischen Schachverbandes ab Beendigung der Verbandsrunde (i.d.R. nach der neunten Runde) möglich. Für die Erteilung eines neuen aktiven Spielrechts bei einem anderen Verein ist die Abmeldung des alten aktiven Spielrechts bis zum 30.06. nötig. Dies geschieht durch Ab- oder Ummeldung auf passiv durch den abgebenden Verein im BSV-Ergebnisdienst.

Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Mannschaftskämpfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung), muss er das dem alten Verein gegenüber vor dem 30.06. schriftlich erklären. Der abgebende Verein hat dann unverzüglich die Ab- bzw. Ummeldung auf passiv im BSV-Ergebnisdienst durchzuführen. Wenn ein Antrag auf aktives Spielrecht nach dem 30.06. gestellt wird und der Spieler noch im Besitz eines anderen aktiven Spielrechts ist, ist der Spieler selbst verantwortlich, dass die Abmeldung des alten Spielrechts bis zum 30.06. beim bisherigen Verein eingegangen ist. Im Zweifel liegt die Beweislast beim wechselnden Spieler.

Der abgebende Verein kann den Wechsel des Spielrechts nicht verhindern. Gibt der abgebende Verein keine Erklärung ab, wird der Spieler als "passives" Mitglied ohne Spielrecht weiterhin auf dessen Mitgliederliste geführt (Ummeldung von aktiv nach passiv).

Anmeldungen, die bis zum 30.08. beim Referenten für Mitgliederverwaltung eingehen, können nach Bestätigung (Internet) in die Verbandsrangliste aufgenommen werden. Hierfür sind die Vereine verantwortlich. Anmeldungen nach diesem Termin gelten als Nachmeldungen im Sinne unserer TO und erhalten ausschließlich Spielrecht auf Bezirksebene.  Sofern ein Verein ausschließlich Mannschaften auf Verbandsebene hat (VL – Bereichsliga), entscheidet der Sportdirektor auf Antrag, ob ein Spielrecht für die unterste Mannschaft erteilt werden kann.

Es können nach dem 30.06. nur Spieler angemeldet werden, die eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Neuer Spieler (bisher noch nie in einem Verein des DSB gemeldet)
  • Spieler ohne aktives Spielrecht am 01.07. des Jahres
  • Spieler aus anderen LV unter Vorlage der Abmeldebestätigung 

Der Referent für Mitgliederverwaltung erfasst die Nachmeldungen in die RL-Datenbank und fügt sie ab 01.09. an die bestehende RL an. Ab diesem Zeitpunkt sind die neu gemeldeten Spieler spielberechtigt. Alle An- Ab- und Ummeldungen werden auf der Homepage des BSV veröffentlicht. (Link Mitgliederverwaltung auf BSV-Homepage).

Innerhalb der Woche (sieben Tage) vor einem Spieltag sind keine Meldungen zur Rangliste möglich.

Alle Meldungen (An- und Abmeldungen sowie Änderungen) sind online selbst zu tätigen. Hierfür ist das entsprechende Modul Mitgliederverwaltung im BSV-Ergebnisdienst zu nutzen.

Für aktive Anmeldungen ist außerdem das vorgeschriebenen Formular mit Datenschutzerklärung auszufüllen, vom Spieler sowie einen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des Vereins zu unterschreiben.  Dieses Formular muss dem Referent für Mitgliederverwaltung entweder per Post oder E-Mail zugeschickt werden. Die Datenschutzerklärung wird registriert und gespeichert.

Für jede An- bzw. Ummeldung (Aktiv à Passiv oder Passiv à Aktiv) ist eine Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Abmeldegebühr  fällt an, wenn zwischen An- und Abmeldung des gleichen Spielers weniger als 12 Monate liegen. Die Höhe dieser Gebühren sind in der Finanzordnung des BSV festgelegt.

 

WICHTIG:

Durch Inkrafttreten der DSGV darf und muss ab 05.08.2018 nur das neue Anmeldeformular mit der entsprechenden Datenschutzerklärung verwendet werden.

 

Anmeldeformular deutsch (PDF)  (gültig ab 13.11.22)