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Referent für Datenverarbeitung |
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Regularien An- und Abmeldeverfahren im BSV | |
Stand: 01. Juli 2008 |
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Allgemeines | |
Wechsel des aktiven Spielrechts ist innerhalb des Badischen Schachverbandes ab Beendigung der Verbandsrunde (i.d.R. nach der neunten Runde) möglich. Für die Erteilung eines neuen aktiven Spielrechts bei einem anderen Verein ist die Abmeldung des alten aktiven Spielrechts bis zum 30.06. (Posteingang (auch per Email) beim Referenten für DV) nötig. Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Mannschaftskämpfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung), muss er das dem alten Verein gegenüber schriftlich erklären. Vor dem 01.07. muss der neue Verein beim bisherigen Verein eine schriftliche Freigabeerklärung anfordern. Die Freigabeerklärung hat innerhalb von drei Wochen (gerechnet vom Datum des Poststempels der Anforderung) zu erfolgen. Wenn ein Antrag auf aktives Spielrecht erst nach dem 30.06. gestellt wird (Posteingang ab 01.07. beim Referenten für DV), ist der Spieler selbst verantwortlich, dass die Abmeldung des alten Spielrechts bis zum 30.06. beim Referenten für DV eingegangen ist. Im Zweifel liegt die Beweislast beim wechselnden Spieler. Der neue Verein beantragt über den BSV eine neue Spielgenehmigung und fügt vor dem 01.07. diesem Antrag die Freigabeerklärung bei, ggf. die Freigabeanforderung. Der abgebende Verein kann den Wechsel des Spielrechts nicht verhindern. Gibt der abgebende Verein keine Erklärung ab, wird der Spieler als "passives" Mitglied ohne Spielrecht weiterhin auf dessen Mitgliederliste geführt. Anmeldungen, die bis zum 30.08. beim Referenten für DV eingehen, können nach Bestätigung (Internet) in die Verbandsrangliste aufgenommen werden. Hierfür sind die Vereine verantwortlich. Anmeldungen nach diesem Termin gelten als Nachmeldungen im Sinne unserer TO und erhalten ausschließlich Spielrecht auf Bezirksebene. Sofern ein Verein ausschließlich Mannschaften auf Verbandsebene hat (VL – Bereichsliga), entscheidet der LTL, ob ein Spielrecht für die unterste Mannschaft erteilt werden kann. Es können nach dem 30.06. nur Spieler angemeldet werden, die eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Der Referent für DV erfasst die Nachmeldungen in die RL-Datenbank und fügt sie ab 01.09. an die bestehende RL an. Ab diesem Zeitpunkt sind die neu gemeldeten Spieler spielberechtigt. Nichtgenehmigte Nachmeldungen werden unter Angabe von Vereinsnummer, Name des Spielers und Grund der Ablehnung im Internet veröffentlicht (Link Datenverarbeitung auf BSV-Homepage). Innerhalb der Woche vor einem Spieltag sind für diesen keine Anmeldungen möglich. Alle Meldungen (An- und Abmeldungen sowie Änderungen) sind ab sofort online selbst zu tätigen. Hierfür ist das entsprechende Modul Mitgliederverwaltung im BSV-Ergebnisdienst zu nutzen. Für aktive Anmeldungen ist ausserdem das vorgeschriebenen Formular auszufüllen, vom Spieler sowie einen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des Vereins zu unterschreiben und dem Referenten für DV per Post oder PDF-Datei zuzumailen. Es dürfen nur noch die neuen Formulare verwendet werden. Diese können als PDF oder Word Datei heruntergeladen werden Passive Anmeldungen können formlos erfolgen, sofern der betreffende Spieler ein aktives Spielrecht besitzt oder besaß. Für passive Anmeldungen von Spielern, die noch nicht beim DSB gemeldet sind bzw. waren, ist wie bei aktiven Anmeldungen zu verfahren. Für jede An- bzw. Ummeldung (Aktiv à Passiv oder Passiv à Aktiv) ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 € für Erwachsene, bzw. 3,50 € für Schüler und Jugendliche zu entrichten. Eine Abmeldegebühr in Höhe von 2,50 € fällt an, wenn zwischen An- und Abmeldung des gleichen Spielers weniger als 12 Monate liegen. Die Höhe dieser Gebühren wurden auf dem Verbandstag 2005 in Bräunlingen beschlossen. Die Beträge werden mit der nächsten Beitragsrechnung verrechnet.
Jeder Verein hat die Möglichkeit mit seiner eigenen Vereinskennung die eigene Mitgliederliste zu pflegen. Die Vereine sind für Ihre Daten selbst verantwortlich.
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Anmeldungen | |
Anmeldungen sind nur auf dem gültigen BSV-Meldebogen möglich. Dieser Bogen ist als hier als PDF-Datei (Acrobat Reader) oder Word-Dokument runterzuladen. Der Bogen ist vollständig auszufüllen und vom Spieler und Vereinsvorstand zu unterschreiben. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten ebenfalls notwendig. Der Bogen ist in einfacher Ausfertigung an den Referent für Datenverarbeitung zu senden. Zusätzlich ist die Meldung online im Internet zu tätigen. | |
Abmeldungen | |
Abmeldungen sind jederzeit formlos direkt online im Internet zu tätigen. Sie werden zum nächstmöglichen Stichtag wirksam (30.06. und 31.12.). Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich. | |
Änderungen | |
Änderungen sind ebenfalls jederzeit online im Internet zu pflegen. |